Berufskrankheiten/Kanzerogenese

BK 1301: Expositionsabschätzung für das Harnblasenkrebsrisiko durch aromatische Amine

FB 286: Erarbeitung einer Expositionsabschätzung für das Harnblasenkrebsrisiko durch aromatische Amine und Einschätzung der Auswirkung der Erkrankung Harnblasenkrebs auf die Erwerbstätigkeit

Bei der Begutachtung von Harnblasenkarzinomen bei Verdacht auf Vorliegen einer BK 1301 (Schleimhautveränderung, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch aromatische Amine) besteht die Problematik der Expositionsabschätzung. Da die Allgemeinbevölkerung gegenüber aromatischen Aminen ubiquitär exponiert ist, kann der alleinige Nachweis einer Exposition nicht belegen, dass ein Harnblasenkarzinom durch die beruflichen Einflüsse wesentlich mitverursacht wurde. Hier erscheint die quantitative Betrachtung des beruflichen Risikos im Hinblick auf die Risikoverdopplung sinnvoll und wichtig. Eine allgemein verbindliche Konvention kann einen Beitrag zur Gleichbehandlung aller Versicherten liefern. Solange es für die Erkrankung an einem Harnblasenkarzinom jedoch keine allgemein akzeptierte Konvention gibt, bleibt die Risikoabschätzung im Einzelfall im Verantwortungsbereich des medizinischen Gutachters.

Ziel des wissenschaftlichen Projektes ist es also, in Zusammenarbeit von Arbeitsmedizinern und Urologen einen Konsens zu erzielen, in dem eine orientierende Dosis für kanzerogene aromatische Amine festgelegt wird, die als relevant für die Entstehung beruflich bedingter Harnblasentumoren im Rahmen der Begutachtung eingeschätzt werden kann.

Es wird eine Übersichtsarbeit der wissenschaftlichen Literatur mit statistischer Beratung durch das Institut für Medizininformatik, Biometrie und Epidemiologie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg erstellt, ob sich eine orientierende Dosis kanzerogener aromatischer Amine ableiten lässt, bei der es zu einer Verdopplung des Erkrankungsrisikos für Harnblasentumoren kommt:

  • direkt aus den vorliegenden epidemiologischen Studien,
  • direkt aus den vorliegenden Tier-experimentellen Studien oder
  • über den Vergleich mit dem durch Tabakkonsum verursachten Erkrankungsrisiko.

In einem Workshop mit Arbeitsmedizinern und Urologen werden dann die Ergebnisse der Literaturübersicht diskutiert, ggfs. weiterer Forschungsbedarf aufgezeigt und ein Konsens gesucht.

Weiterhin sollen die Rahmenbedingungen zur Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit bei beruflich durch kanzerogene aromatische Amine (BK 1301) oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (BK 1321: Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von mindestens 80 Benzo(a)pyren-Jahren [(µgm³) × Jahre]) bedingten Harnblasentumoren festgelegt werden.

Die wissenschaftlichen Ergebnisse des Projekts werden in einer entsprechenden Publikation veröffentlicht und sollen für Begutachtungsempfehlungen für den beruflich verursachten Harnblasenkrebs verwendet werden.

Das Projekt wird durch die DGUV (FB 286) gefördert.

Der Literaturreview zum Thema „Development of an exposure assessment for the risk of bladder cancer from aromatic amines – systematic review“ wurde unter der Nr. 187862 auf dem PROSPERO-Server  https://www.crd.york.ac.uk/prospero/  angemeldet.

 

Kontakt

PD Dr. med. Wobbeke Weistenhöfer Dr. med. Teresa Schilling

 

DGAUM-Online-Workshop BK 1301- Expositionsabschätzung und MdE

Der DGAUM-Online-Workshop am 5. März 2021 war Bestandteil des von der DGUV geförderten Projekts FB 286 „Erarbeitung einer Expositionsabschätzung für das Harnblasenkrebsrisiko durch aromatische Amine und Einschätzung der Auswirkung der Erkrankung Harnblasenkrebs auf die Erwerbstätigkeit“. In diesem Online Workshop wurde u. a. anhand der Projektergebnisse diskutiert, welche Expositionsbedingungen gegenüber kanzerogenen aromatischen Aminen am Arbeitsplatz eine für die Anerkennung als Berufskrankheit ausreichende Erhöhung des Erkrankungsrisikos für Harnblasenkarzinome wahrscheinlich machen.

Neben der Ableitung von Dosismaßen wurde eine Matrix als Algorithmus zur Abschätzung des beruflich bedingten Harnblasenkarzinomerkrankungsrisikos bei angezeigter BK 1301 vorgestellt. Darüber hinaus wurde die Problematik der Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit bei beruflich bedingten Harnblasenkarzinomen (u. a. BK 1301 und BK 1321) präsentiert.

Eine Konvention hinsichtlich der Expositionsabschätzung und Expositionsbewertung kanzerogener aromatischer Amine bei Verdacht auf Vorliegen einer BK 1301 sollte angestrebt werden, um eine möglichst einheitliche und damit gerechte Beurteilung aller betroffenen Versicherten zu gewährleisten.

Vorträge:

Einwirkungsermittlung durch die Berufsgenossenschaft bei angezeigter BK 1301
Daniela Pucknat (BGHM)

Ergebnisse einer Literaturrecherche zur Dosisabschätzung, Vorschlag einer Dosisableitung für o-Toluidin
Teresa Schilling, Wobbeke Weistenhöfer (IPASUM, Erlangen)

Dosis Modell kanzerogener aromatischer Amine bei V.a. BK 1301 (Weiß et al. 2010) und Erfahrungen aus der gutachterlichen Praxis
Tobias Weiß, Thomas Brüning (IPA)

Matrix als Algorithmus zur Abschätzung des beruflichen Harnblasenkarzinomerkrankungsrisikos bei V.a. BK 1301
Klaus Golka (IfADo)

MdE-Einschätzung bei beruflich bedingtem Harnblasenkarzinom
Wolfgang Schöps (Urologe, Beratender BG-Arzt, St. Augustin)

UV-Licht als Kanzerogen: Aderhautmelanom durch UV-Strahlung

Künstliche UV-Strahlung durch Schweißen und Aderhaut-Melanome – eine wissenschaftliche Bewertung des Zusammenhangs auf Basis des deutschen Berufskrankheiten-Rechts

Zusammenfassung

Hintergrund: Die „International Agency for Research on Cancer“ (IARC) stellte einen Kausalzusammenhang zwischen Schweißen und dem Auftreten von Aderhautmelanomen her und stufte Schweißen in ihrer Monographie 100D (2012) als Humankanzerogen ein. Es wurde nun geprüft, ob nach dem deutschen Berufskrankheitenrecht die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Aderhautmelanoms durch Schweißen gegeben sind.

Methode: Eine systematische Literaturrecherche zum Zusammenhang zwischen dem Aderhautmelanom-Erkrankungsrisiko und Schweißen wurde durchgeführt.

Ergebnisse: Ein Zusammenhang von Schweißarbeit beziehungsweise Photokeratitis (unter anderem durch Schweißen) und Aderhautmelanomen wurde mehrfach in Fall-Kontroll-Studien und einer Metaanalyse untersucht. Obwohl sich mehrheitlich positive Assoziationen zeigten, ist die Kausalität durch die häufig fehlende statistische Signifikanz der Ergebnisse, der Überlappung einiger Studienkollektive und unklare Pathomechanismen stark limitiert. Ein erheblich höheres (= verdoppeltes) berufliches Aderhautmelanom-Risiko für Schweißer lässt sich aktuell nicht sicher ableiten.

Schlussfolgerung: Die gegenwärtige Datenlage ist hinsichtlich Art und Stärke eines Kausalzusammenhangs zwischen Schweißen und dem Aderhautmelanom-Erkrankungsrisiko heterogen und entspricht aus wissenschaftlicher Sicht nicht den Anforderungen des deutschen Berufskrankheitenrechts. Es bedarf weiterer kritischer Beobachtung und Forschung hinsichtlich des pathogenen Agens, Wirkmechanismus, der Dosis-Wirkungs-Beziehung und Quantifizierung des beruflichen Anteils.

Literatur

Hiller J, Drexler H, Weistenhöfer W. Künstliche UV-Strahlung durch Schweißen und Aderhaut-Melanome. Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 2016; 51: 201-210 https://www.asu-arbeitsmedizin.com/originalia/kuenstliche-uv-strahlung-durch-schweissen-und-aderhaut-melanome

Verantwortlich: Dr. med. Julia Hiller, PD Dr. med. Wobbeke Weistenhöfer

Minderung der Erwerbsfähigkeit bei der BK 5103

Mit der Einführung der BK 5103 (Plattenepithelkarzinome der Haut durch natürliche UV-Strahlung) wurden auch die Empfehlungen zur Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) überarbeitet. Um einen Vergleich zu den bis dahin beurteilten Fällen ziehen zu können, wurde die Begutachtungspraxis von 2010 bis 2015 in einem entsprechenden Fallkollektiv analysiert und Trends identifiziert.

 

Publikation

Hiller J, Braun M, Drexler H. Minderung der Erwerbsfähigkeit bei der Berufskrankheit 5103: Trends und Vergleich der Begutachtungspraxis von 2010 – 2015. Dermatologie in Beruf und Umwelt 2016; 64: 45-53

 

Kontakt

Dr. med. Julia Hiller

Projekt: 'Verbesserung der Identifizierung potenzieller Berufskrankheiten – Entwicklung einer webbasierten Applikation (Web-App) zur Nutzung durch Fachpersonal und Laien

Die Web App „BK-Check“ ist ein Projekt der AG Next Generation der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) in Zusammenarbeit mit dem IPASUM der FAU Erlangen-Nürnberg unter Einbezug aller interessierten medizinischen Fachgesellschaften und Patientenvertretungen.

 

Projektziel

Die Web App „BK-Check“ soll eine Datenbank darstellen, welche das verfügbare Wissen zu Berufskrankheiten in einer Art und Weise aufbereitet, die auch Laien den einfachen und eigenständigen Zugang zu verständlichen Informationen ermöglicht.

 

Entwicklungskonzept

Die Entwicklung der Web App findet transparent und integrativ statt und bietet sowohl allen interessierten Arbeitsmedizinerinnen und -medizinern als auch Medizinern/-innen anderer Fächer und Patientenvertretungen die Möglichkeit der direkten Beteiligung. Der jeweilige Entwicklungsstand ist offen unter www.bkcheck.de einsehbar. Änderungswünsche, Verbesserungsvorschläge und Ergänzungen können von Ärztinnen und Ärzten sowie Patienten(vertretungen) an die Projektmitarbeitenden des IPASUM rückgemeldet werden und werden aktiv in die Entwicklung der App übernommen (Kontakt: ipasum-bkcheck@fau.de).

Ziel ist es, am Ende des Entwicklungsprozesses eine App zur Verfügung zu stellen, die den Bedarfen und Wünschen der Nutzer (Patienten und praktisch tätige Ärzte/-innen) gerecht wird, und es vor allem den Patienten selbst ermöglicht, sich aus einer leicht zugänglichen und verständlichen Quelle über die Möglichkeit des Bestehens einer Berufskrankheit zu informieren.

 

Wissenschaftlicher Hintergrund

Die Definitionen des Begriffes „Berufskrankheit“ (BK) und ihrer Meldepflicht entstammen dem Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) und sind damit juristischen Ursprungs. Ebenfalls juristischen Ursprungs ist die Konkretisierung der einzelnen „BKen“ in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV). Die BKV listet in Anlage 1 alle Erkrankungen auf, die als BK anerkennungsfähig sind. Diese Liste der BKen (BK-Liste) ist historisch gewachsen und nicht starr – abhängig vom wissenschaftlichen Kenntnisstand wurden und werden immer wieder neue Erkrankungen in die Liste aufgenommen. Darüber hinaus ist ihre Systematik nicht einheitlich: Teilweise wird nach Einwirkungsart und teilweise nach Organsystemen gegliedert. Der Fokus liegt dabei überwiegend auf den schädigenden Noxen.

Für die von der Meldepflicht betroffenen Ärztinnen und Ärzte mit Fokus auf klinischem Denken, ohne juristische Expertise und ohne spezielle Kenntnisse zu den jeweiligen Noxen kann dies den Zugang zu benötigten Informationen erheblich erschweren und macht in der Regel zeitaufwändige Recherchen nötig. Für Patientinnen und Patienten, die in der Regel weder über juristische noch über medizinische Fachkenntnisse verfügen, ist der Zugang zu fundierten Informationen und eine selbstständige Meinungsbildung im komplexen System „Berufskrankheiten“ praktisch nicht realisierbar. Die unterlassene Anzeige eines begründeten BK-Verdachts kann für den betroffenen Patienten von wesentlicher Bedeutung sein, wenn beispielsweise mögliche Präventionsmaßnahmen unterbleiben oder finanzielle Leistungen durch die Unfallversicherungsträger verpasst werden.

 

Die Web App „BK-Check“

Die Web App „BK-Check“ soll es Patientinnen und Patienten als leicht zugängliche und verständliche Datenbank ermöglichen, vom bekannten Krankheitsbild mit Hilfe weniger Schritte („Klicks“) zu der Information zu gelangen, ob ein BK-Verdacht bestehen könnte oder nicht.  Wenn die Web App über eine Homepage frei zugänglich gemacht wird, können die Nutzer zu jedem frei gewählten Zeitpunkt überprüfen, ob bei dem sie betreffenden oder interessierenden Krankheitsbild im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit ein BK-Verdacht vorliegen könnte und das Ergebnis – falls sie es wünschen – ihrem Arzt / ihrer Ärztin vorlegen. Die Web App funktioniert dabei vollständig ohne die Eingabe persönlicher Daten der Patienten.

 

Wie kann ich mich beteiligen?

  • … als Patient/in, Patientenvertreter/in oder Arzt/Ärztin in der Patientenbetreuung:

Sehen Sie sich den aktuellen Stand der Web App in der Demoversion an unter www.bkcheck.de. Geben Sie uns eine Rückmeldung, ob die Web App in der Form gut nutzbar ist, ob etwas fehlt, oder was verbessert werden könnte (Kontakt: ipasum-bkcheck@fau.de). Die Anwendung soll Ihren Bedürfnissen als Anwender/in gerecht werden!

  • … als Arbeitsmediziner/in oder sonstige/r Experte/in:

Teilen Sie Ihr Wissen zu Berufskrankheiten und geben Sie vor, was wir programmieren! Die Informationen müssen folgendermaßen aufbereitet sein: Betroffenes Organsystem -> exakte Erkrankung -> relevante Einwirkung am Arbeitsplatz (Beispiel: Atemwege und Lunge -> Lungenkrebs -> Chrom/Chromverbindungen). Der Fortschritt kann unter www.bkcheck.de verfolgt (und gerne auch korrigiert!) werden.  Geben Sie uns eine Rückmeldung, ob die Web App in der Form gut nutzbar ist, ob etwas fehlt, oder was verbessert werden könnte (Kontakt ipasum-bkcheck@fau.de).

 

 

Projektleitung:

Dr. med. Anna Wolfschmidt-Fietkau

 

Kontakt:

Email: ipasum-bkcheck@fau.de